Allgemeine Geschäftsbedingungen der Optimo Software GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Die Lieferungen und Leistungen der Optimo Software GmbH (folgend: OptimoBercher) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie der bei Softwarelizenzierung, Softwareservice und Dienstleistungen von OptimoBercher ergänzend geltenden Software-Lizenzvereinbarung in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. OptimoBercher ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten werden ausschließlich Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO eingesetzt.

1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, OptimoBercher stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB), wobei auch E-Mail ausreichend ist. Dies gilt auch für die Änderung des Textformerfordernisses.

1.3. Auch wenn beim Abschluss weiterer Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten die AGB von OptimoBercher im kaufmännischen Verkehr in ihrer jeweils geltenden Fassung.

1.4. Darstellungen in Testprogrammen, Produkt- und Projektbeschreibungen stellen keine Garantie dar und begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet. Der Kunde wird vor Vertragsschluss in die Lage versetzt zu prüfen, ob die Spezifikation der Vertragsgegenstände seinen Anforderungen entspricht. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass die vereinbarte Spezifikation seinen betrieblichen Anforderungen genügt.

2. Lieferungen und Leistungen

2.1. Angebote von OptimoBercher sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von OptimoBercher (auch per E-Mail oder Telefax) oder spätestens durch Annahme der Lieferung bzw. Erbringung der Leistung zustande.

2.2. Inhalt und Umfang der von OptimoBercher geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von OptimoBercher.

2.3. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

2.4. OptimoBercher behält sich Produktänderungen vor, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.

2.5. Liefer- und Leistungstermine sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Schätzungen. OptimoBercher kommt nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig ist und der Kunde OptimoBercher nach Eintritt der Fälligkeit erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat, es sei denn, die Nachfristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.

2.6. Liefer- und Leistungstermine verlängern sich für OptimoBercher angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von OptimoBercher nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. OptimoBercher behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Liefer- und Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert.

2.7. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Verzugsschäden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf 5 % des vom Verzug betroffenen Auftragswerts. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

2.8. Der Kunde wird zur Erbringung von Leistungen im Bereich seiner Betriebssphäre rechtzeitig für eine geeignete Umgebung sorgen. Ist diese nicht gegeben, und können aus diesem Grund Leistungen nicht ausgeführt werden, trägt der Kunde hierfür die Verantwortung; eine Haftung von OptimoBercher ist insoweit ausgeschlossen. Der Kunde wird OptimoBercher bei der Ausführung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften unentgeltlich unterstützen und unaufgefordert alle Informationen und Unterlagen mitteilen, die hierfür von Bedeutung sind. Soweit zur Leistungserbringung die Einbindung von Subdienstleistern erforderlich ist, wird der Kunde OptimoBercher die notwendigen Daten und Zugänge zur Verfügung stellen und der Weitergabe an den Subdienstleister zustimmen, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß Ziffer 5 eingehalten werden.

2.9. Kommt der Kunde mit der Annahme der von OptimoBercher angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung, ist er zum Ersatz der durch den Verzug oder unterlassenen Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen oder des Schadens verpflichtet. Der Kunde ist in diesem Fall dazu verpflichtet pauschal 30% des Kaufpreises als Schadensersatz für Aufwendungen, entgangenen Gewinn, etc. zu entrichten, sofern er nicht die Entstehung eines geringeren Schadens nachweist. Bleibt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme der Lieferung/Leistung länger als 7 Tage in Verzug, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen berechtigt auf Abnahme zu klagen oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Prüfung und Gefahrübergang

3.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Lieferpapieren zu überprüfen und OptimoBercher erkennbare Mängel unverzüglich nach Erhalt, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Ware hinsichtlich offensichtlicher Mängel als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

3.2. Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit Übergabe an die den Transport ausführende Person/das Transportunternehmen von OptimoBercher auf den Kunden über. Dies gilt auch für Versendungen innerhalb des gleichen Ortes und/oder mit eigenen Fahrzeugen von OptimoBercher. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

3.3. Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB).

3.4. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstands nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von OptimoBercher genannten Preise.

4.2. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ab Auslieferungslager von OptimoBercher, sowie zuzüglich Verpackung, Versand-/Transportkosten und Transportversicherung. Sonstige Nebenleistungen oder Kosten, insbesondere Fracht-, Maut-, Umwelt- und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden gesondert gemäß aktueller Bestimmungen, in Rechnung gestellt.

4.3. OptimoBercher behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen – insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – eintreten. Diese wird OptimoBercher dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

4.4. Sofern keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/Leistung. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8,00 % p. a. über dem jeweils gültigen von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gemachten Basiszinssatz auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.5. OptimoBercher ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist OptimoBercher berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

4.6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4.7. Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann OptimoBercher jederzeit wahlweise Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.

4.8. Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der Auftrag das verfügbare Kreditlimit, behält sich OptimoBercher vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist OptimoBercher berechtigt, von der gewährten Zahlungsbedingung abzuweichen, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

5. Datenverarbeitung und Datenschutz

5.1. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von OptimoBercher mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. OptimoBercher ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Subdienstleister gemäß Ziffer 1.1 einzusetzen und diesen die erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO, durch den der Subdienstleister zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und zur Vertraulichkeit verpflichtet wird. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die OptimoBercher im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind, sowie zur Einbindung von Subdienstleistern zu diesem Zweck. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass OptimoBercher die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne der DSGVO für geschäftliche Zwecke von OptimoBercher auch innerhalb der OptimoBercher-Unternehmensgruppe verwendet. Eine Liste der eingesetzten Subdienstleister wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

5.2. OptimoBercher behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von OptimoBercher erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird OptimoBercher die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

5.3. Soweit OptimoBercher im Rahmen der Leistungserbringung Business Intelligence-, Analytics- oder KI-basierte Dienste von Subdienstleistern einbindet, erfolgt dies zunächst im Rahmen der Auftragsverarbeitung. OptimoBercher bleibt in diesem Fall alleiniger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Kunde wird über die Einbindung solcher Subdienstleister transparent informiert.

5.4. Sofern der Kunde erweiterte Funktionen oder Premium-Dienste des Subdienstleisters in Anspruch nehmen möchte, kann eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO zwischen OptimoBercher und dem Subdienstleister begründet werden oder der Kunde schließt einen direkten Vertrag mit dem Subdienstleister ab.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von OptimoBercher bis zur Erfüllung aller – auch zukünftiger – Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Bei Zahlung mit Scheck bleibt die Ware bis zur Einlösung unser Eigentum.

6.2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziffer 6.1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an OptimoBercher ab. Zur Einziehung der Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von OptimoBercher, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. OptimoBercher verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so ist der Kunde auf Verlangen von OptimoBercher verpflichtet, die Namen und Anschriften seiner Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitzuteilen. Alle dazugehörigen Unterlagen sind OptimoBercher auszuhändigen; den Abnehmern ist die Abtretung mitzuteilen.

6.3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder im Falle des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden wird der Kunde auf das Eigentum von OptimoBercher hinweisen und OptimoBercher unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

6.4. Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für OptimoBercher. In diesem Falle erwirbt OptimoBercher einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.

6.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug aus diesem oder anderen Verträgen, oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ist OptimoBercher berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware vom Kunden zurückzuverlangen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Unbeschadet dessen behält sich OptimoBercher vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Kunde. Zur Durchsetzung dieser Rechte ist OptimoBercher nach vorheriger Ankündigung berechtigt, während der üblichen Geschäftszeiten die Geschäftsräume des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer zu verlangen.

6.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von OptimoBercher. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf diese Gegenstände nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen nutzen.

6.8. Ergänzend wird auf die speziellen Regelungen in der Software-Lizenzvereinbarung verwiesen.

7. Gewährleistung

7.1. OptimoBercher gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Parteien bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei zu erstellen.

7.2. OptimoBercher übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Dies gilt insbesondere für die Integration von Produkten und Diensten Dritter, deren Funktionalität und Kompatibilität außerhalb des Einflussbereichs von OptimoBercher liegen. Installations- /Konfigurationsleistungen werden von OptimoBercher grundsätzlich nicht geschuldet, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Beratungsleistungen von OptimoBercher erfolgen kostenlos und unverbindlich. Eine Haftung, insbesondere für die Funktionsfähigkeit der einzelnen Produkte miteinander/untereinander sowie für die Leistungen von Subdienstleistern, wird dadurch nicht begründet. Für Mängel, Ausfälle oder Datenverluste, die durch von OptimoBercher eingesetzte Subunternehmer verursacht werden, haftet OptimoBercher nur bei schuldhafter Auswahl oder Überwachung des Subunternehmers.

7.3. Sachmängelansprüche bestehen nicht:

  • bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
  • bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
  • wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, installiert, gewartet, repariert oder benutzt wird oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den dokumentierten Spezifikationen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
  • wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Die Gewährleistung für Sachmängel setzt voraus, dass die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. OptimoBercher übernimmt keine Gewähr für Werbeaussagen des Herstellers.

7.4. Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von OptimoBercher zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von OptimoBercher über. Ist OptimoBercher zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt OptimoBercher Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert OptimoBercher zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.

7.5. Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z. B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.

7.6. Die Gewährleistungsbestimmungen der vorstehenden Ziffer 7.1. bis 7.5. gelten entsprechend für die Erbringung von Werkleistungen. Insbesondere wird OptimoBercher, soweit das vereinbarte Werk die vertraglichen Funktionen oder charakteristischen Leistungsmerkmale nicht aufweist, nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue Leistung erbringen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 9. Wegen unwesentlicher Mängel sind der Rücktritt vom Vertrag und ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen nach Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst ausgeschlossen.

7.7. Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung. Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung von OptimoBercher übertragbar. Weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt OptimoBercher in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.8. Ist eine Sachmängelhaftung von OptimoBercher nicht begründet, insbesondere weil die Ware nicht bei OptimoBercher bezogen wurde, weil Sachmängelansprüche bereits verjährt sind oder weil kein Sachmangel vorliegt, ist OptimoBercher berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine Aufwandspauschale in Höhe von 60 Euro für die Bearbeitung und Überprüfung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen. Reparaturen außerhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig. Ein Kostenvoranschlag ist vom Kunden zu vergüten.

7.9. Die genaue Vorgehensweise bei Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung und kostenpflichtiger Reparaturen ergibt sich aus den aktuellen Bestimmungen des After Sales Management, die unter der Telefonnummer: 07542 / 9380-0 angefragt werden können.

7.10. Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen bzw. aus der Software-Lizenzvereinbarung etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.

8. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte

8.1. Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme Sicherungskopie), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Dies gilt nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung von durch OptimoBercher bereitgestellten oder eingebundenen Cloud-Diensten und SaaS-Lösungen von Partnerunternehmen.

8.2. Mietverträge über Software bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von OptimoBercher. Leasingverträge über Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden. Die Nutzung von durch OptimoBercher bereitgestellten Cloud-basierten Diensten und SaaS-Lösungen von Partnerunternehmen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen bedarf keiner gesonderten Zustimmung und ist von dieser Regelung ausgenommen.

8.3. Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an OptimoBercher zu melden. Bei Nutzung von Cloud-Diensten und SaaS-Lösungen von Partnerunternehmen gelten ergänzend deren Nutzungsbedingungen, über die der Kunde informiert wird. Die Rechte an der BI/KI-Plattform und den damit verbundenen Technologien verbleiben ausschließlich beim jeweiligen Partnerunternehmen; OptimoBercher erwirbt hieran keine Rechte.

8.4. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von OptimoBercher berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.

8.5. OptimoBercher gewährleistet, dass die von ihr selbst hergestellten Softwareprodukte zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Rechten Dritter sind, die deren vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen. Für Leistungen und Technologien von Subdienstleistern und Partnerunternehmen haftet OptimoBercher nicht für Rechtsverletzungen; insoweit haftet ausschließlich der jeweilige Partner nach Maßgabe seiner eigenen Geschäftsbedingungen. Der Kunde hat OptimoBercher von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.6. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde OptimoBercher von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.

8.7. Ergänzend wird auf die Software-Lizenzvereinbarung für Lizenznehmer von Softwareprodukten der Optimo Software GmbH, Softwareservice und Dienstleistungen verwiesen

9. Haftung

9.1. Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. OptimoBercher haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet OptimoBercher nicht für den Verlust von Daten, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Für Leistungen, die durch Subdienstleister und erbracht werden, haftet OptimoBercher nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion des Subdienstleisters. Für Fehler, Ausfälle oder Schäden, die aus der Leistungserbringung des Subdienstleisters resultieren, haftet dieser nach Maßgabe seiner eigenen Geschäftsbedingungen.

9.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:

  • wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von OptimoBercher, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruht, oder wenn die Schadensursache auf Vorsatz von sonstigen Erfüllungsgehilfen von OptimoBercher beruht (bei Endverbrauchergeschäften auch bei grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen), oder OptimoBercher vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt
  • wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von OptimoBercher zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden.
  • bei von OptimoBercher eingeräumten Garantien.
  • Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von OptimoBercher, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

9.3. Die Haftung entsprechend Ziffer 10.2. Satz 1 ist bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.4. Ist die Haftung von OptimoBercher ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.5. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von OptimoBercher zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von OptimoBercher abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. OptimoBercher teilt die entsprechende Deckungssumme dem Kunden auf Anfrage im Einzelfall mit.

9.6. OptimoBercher haftet nicht für den Verlust von Daten oder ihre Wiederbeschaffung, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Bereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Eine ordnungsgemäße Datensicherung setzt voraus, dass der Kunde seine Daten täglich dem Stand der Technik entsprechend sichert, insbesondere Sicherungskopien in maschinenlesbarer Form anfertigt, damit diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung für einen Datenverlust ist jedenfalls auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.

10. Export und Import

10.1. Bei Auslieferung des Vertragsprodukts in der Bundesrepublik Deutschland ist dieses auch ausschließlich zur Benutzung und zum Verbleib in Deutschland bestimmt.

10.2. Bei Auslieferung des Vertragsprodukts in der Republik Österreich ist dieses auch ausschließlich zur Benutzung und zum Verbleib in Österreich bestimmt.

10.3. Bei Auslieferung des Vertragsprodukts in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist dieses auch ausschließlich zur Benutzung und zum Verbleib in der Schweiz bestimmt.

10.4. Alle Vertragsprodukte und technisches Know-how werden von OptimoBercher unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, US-amerikanische, europäische und nationale Ausfuhrbestimmungen einzuhalten. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – entgegen dieser Bestimmungen ist untersagt.

10.5. Der Kunde ist verpflichtet, sich über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen zu informieren.

11. Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer

Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands sind verpflichtet, ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) unaufgefordert mitzuteilen und alle für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Kunde haftet für alle Schäden und Aufwendungen (einschließlich Steuernachforderungen, Zinsen und Bußgelder), die OptimoBercher durch falsche oder fehlende Angaben entstehen.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von OptimoBercher. § 354a HGB bleibt unberührt.

12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von OptimoBercher. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Tettnang, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. OptimoBercher ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

12.3. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen OptimoBercher und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

12.5. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.

Stand: Dezember 2025